Zur EU-Förderstruktur - Prinzipien und Hintergrund

Externe und interne Förderung

Interne Förderung

Projekte oder Auslandsaufenthalte, die innerhalb der EU durchgeführt werden, fallen unter die Kategorie Interne EU-Förderung. Grundsätzlich gilt, dass sich juristische oder natürliche Personen aus den EU-Mitgliedsländern bewerben können. 

Die meisten Programme der internen Förderung bleiben aber nicht streng auf EU-Mitgliedstaaten begrenzt. Insbesondere die derzeitigen Beitrittskandidaten nehmen an vielen Programmen der internen Förderung teil. Das gleiche gilt für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Lichtenstein. Teilnahmemöglichkeiten in manchen Programmen erstrecken sich auch auf Nicht-EU Länder aus dem Mittelmeerraum wie Ägypten, Israel, Syrien oder Marokko. Das Programm Tempusinterner Link, um ein Beispiel zu nennen, dient der  Zusammenarbeit im Hochschulwesen zwischen der EU, den Neuen Unabhängigen Staaten und den Partnerländern des Mittelmeerraums.

zum Seitenanfang

Externe Förderung

Von der internen Förderung unterscheidet sich die externe Förderung. Sie betrifft Projekte wie Entwicklungsprojekte in der Dritten Welt, die in Ländern außerhalb der EU durchgeführt werden und in der Hauptsache auch Personen und Einrichtungen außerhalb der EU zu Gute kommen. Dabei bestehen allerdings auch zahlreiche Möglichkeiten für Personen und Einrichtungen aus der EU. Europäische Nichtregierungsorganisationen - etwa aus den Bereichen Umwelt oder Entwicklung - können Projekte beantragen, mit denen sie z.B. zum Umweltschutz oder  zur Armutsbekämpfung in der Dritten Welt beitragen.

Mit sechs Instrumenten wird eine effiziente und koordinierte Verwaltung der Hilfen und Gemeinschafts-programme verwaltet:
Stabilitätsinstrument
Mit dem Stabilitätsinstrument sollen Krisen und Instabilität in Drittländern sowie grenzübergreifende Herausforderungen, wie die nukleare Sicherheit, Nichtverbreitung, der Kampf gegen den illegalen Handel, die organisierte Kriminalität und Terrorismus angegangen werden.
Instrument für Heranführungshilfe
Das Instrument für Heranführungshilfe richtet sich an die Beitrittskandidaten (Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und die potenziellen Beitrittskandidaten (die westlichen Balkanstaaten) und ersetzt damit die Instrumente PHARE, ISPA, SAPARD und CARDS sowie mehrere andere Verordnungen. Dieses Instrument ist mit 11,468 Mrd. Euro für den Zeitraum 2007-2013 ausgestattet.
Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)
Dieses Instrument regelt die Außenhilfe für Drittländer, die sich an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligen, d. h. die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums, die Ukraine, Moldau, Belarus sowie die Länder des südlichen Kaukasus, und ersetzt das MEDA-Programm und einen Teil des TACIS-Programms. Außerdem dient es der Unterstützung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland. Eine besondere Neuerung ist die Komponente der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, mit der die Beziehungen zwischen den Regionen an den gemeinsamen Grenzen der Mitgliedstaaten und der Nachbarländer gefördert werden sollen.
Mit Moldawien, Ukraine, Marokko, Tunesien, Israel und der Palästinensischen Behörde wurden erste Abkommen geschlossen und Aktionspläne vorgestellt. Weitere Details finden Sie unter diesem Link.externer Link
Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit deckt alle Länder, Gebiete und Regionen ab, die weder Hilfe aus dem Heranführungsinstrument noch aus dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument erhalten können (es ersetzt ALA, EEF1 usw.)
Humanitäre Hilfe
Hierunter fallen alle Aktionen zu Nahrungsmittelhilfen.
Makrofinanzhilfe
Makrofinanzhilfe wird Ländern genehmigt, die einen außergewöhnlichen Finanzbedarf zum Ausgleich Ihres Zahlungbilanzdefizites haben.

EU-Außenhilfe Leitfaden

Seit Februar 2006 gibt es den neuen Leitfaden der EU Komission. Er erklärt die veränderten Bedingungen und Regelungen für die Bewerbung bei öffentlichen Dientleistungs-, Liefer-und Bauaufträgen im Rahmen von  EU Außenhilfeprogrammen. Wichtige Veränderungen/ Verbesserungen:
- Bewerbungen und Anträge müssen im Allgemeinen unterschiedlichen Ausschreibungsregelungen je nach Absender folgen. Im Leitfaden befindet sich die gemeinsame Darstellung von Regelungen des EU Haushalts und des Europäsichen Entwicklungsfonds (EEF). 
- Der Kreis der Teilnahmeberechtigten wurde erweitert, in dem das "Ursprungslandprinzip" angepasst wird. Dienstleistungen und Waren für die Projekte müssen nicht mehr aus den teilnahmeberechtigten Ländern stammen. Gleiches gilt auch für die Nationalität der Experten.
-  Die Bewertung und Einhaltung der bürokratischen Vorgaben wird in Zukunft mehr von den Bewertungskommittees übernommen, damit bspw. bei Fehlen einer Kopie das Angebot immer noch gültig sein kann.
- Die Teilnahme von unterschiedlichen Bereichen eines Konzerns bei der gleichen Ausschreibung wird nicht mehr kategorisch abgelehnt, sie wird im Einzelfall geprüft.
- Der Leitfaden existiert bisher nur in englischer Sprache.

PDF-Datei Leitfaden EU Außenhilfe
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 614 KB)

Der PDS-Europaservice konzentriert sich zum großen Teil auf die Programme der internen Förderung. Auf Programme und Möglichkeiten der externen Förderung wird dabei aber auch hingewiesen, insbesondere in der Rubrik Alle EU-Programmeinterner Link.

zum Seitenanfang

Nicht-direkte Finanzhilfen

Bei den in diesem Service beschriebenen Programmen, sollte man nicht vergessen, dass ein anderer - und zwar nicht unbeträchtlicher Teil - der EU Finanzhilfen nicht direkt von der Europäischen Kommission ausgezahlt bzw. verwaltet wird. Dies gilt sowohl für Beihilfen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik als auch für die Mehrzahl der Finanzhilfen, die über die Finanzierungsinstrumente der Strukturpolitik (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) laufen.

Es handelt sich dabei oft um große Infrastrukturprojekte oder die Umsetzung von Politiken, bei denen die Teilnahme von Personen oder Einrichtungen via Projektanträgen in Brüssel keine Rolle spielt. Gerade für Unternehmen, aber auch für andere Einrichtungen können sich allerdings gehörige Teilnahmemöglich-keiten erschließen. Vor allem im Bereich der Regionalpolitik gilt es, sich bei den Bundes- und vor allem Landesministerien umfassend über Möglichkeiten vor Ort zu informieren. In diesem Zusammenhang sei neben der Regionalpolitikinterner Link allgemein, besonders auf die sogenannten Gemeinschaftsinitiativeninterner Link der Regionalpolitik hingewiesen, die auf unserem Europaservice eingehend behandelt werden.

zum Seitenanfang

Weiterführende Links

Die Kommissionsübersicht zu EU-Beihilfenexterner Link

Weiter zu den Praktischen Adresseninterner Link

Weiter zu den Allgemeinen Tippsinterner Link

Weiter zu Alle EU-Programmeinterner Link

zum Seitenanfang

Inhalt, Design und Realisierung:
Falling Apples