Besonderer Hinweis: Das Programm JEV wurde durch die EU-Kommission offiziell am 29.12.2004 geschlossen, und derzeit laufen nur noch die vor diesem Zeitpunkt genehmigten Projekte aus. JEV wurde und wird durch die Kommission nicht durch ein vergleichbares Programm ersetzt, da es in der Vergangenheit nicht die erhofften Resultate erzielen konnte.
Mit dem Förderprogramm Joint European Venture (JEV) unterstützt die Europäische Union kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union bei der Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen).
Mit der Gründung müssen neue wirtschaftliche Aktivitäten, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen einhergehen. Gefördert werden KMU, die sich an einem grenzüberschreitenden Joint Venture mindestens zweier KMU aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligen, an dem keiner der Partner mehr als 75% des Gesellschaftskapitals besitzt. Das Joint Venture muss eine eigene Rechtspersönlichkeit haben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 40 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 27 Mio. Euro. Sie dürfen in der Regel nur zu 25% im Besitz eines Nicht-KMU-Unternehmens sein.
Das Programm JEV beschränkt sich auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und fördert grenzüberschreitende Joint Ventures zwischen im EWR ansässigen Unternehmen.
Es gibt zwei Etappen im Aufbau eines Joint Ventures, die gefördert werden können:
Konkret interessierte KMU sollten direkten Kontakt mit den ausgewählten intermediären Finanzinstituten aufnehmen, die für die Durchführung in Deutschland bzw. in den Mitgliedstaaten zuständig sind. Unter Ansprechpartner, Adressen und ![]()
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