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Asylpolitik

Die Asylpolitik fällt bereits seit 20 Jahren, seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam, in die Zuständigkeit der EU. Kernstück der EU-Asylpolitik ist die Dublin-Verordnung. Weitere Teile der europäischen Asylpolitik sind EURODAC, eine Datenbank, in der die Fingerabdrücke von Asylantragstellern gespeichert werden, hinzukommen Mindeststandards für die Aufnahmebedingungen von Flüchtenden, die Anerkennung von Asylgründen sowie Asylverfahren. 

 

Die Kritik am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem richtet sich in erster Linie gegen das gescheiterte System der Dublin-Verordnung, das ein wesentlicher Baustein der Abschottungspolitik ist und weder für Flüchtende noch für die Mitgliedstaaten eine zufriedenstellende Situation schafft. Europäische Mindeststandards für Aufnahmebedingungen, Asylgründe und Asylverfahren sind an und für sich sinnvoll, vorausgesetzt die festgelegten Mindeststandards sind gut genug. Die aktuellen Regelungen erfüllen dies nur teilweise, so sind etwa weitreichenden Befugnisse vorgesehen, auf deren Grundlage Asylsuchende eingesperrt werden können, selbst die Möglichkeit zum Einsperren von Minderjährigen samt ihren Eltern besteht.

 

Auf der anderen Seite muss die Einhaltung von Mindeststandards auch durchgesetzt werden. Derzeit praktizierte Aufnahmesysteme wie die Hotspots in Italien und Griechenland, aber auch extreme Fälle wie der Nahrungsentzug für Flüchtende, der in Ungarn propagiert wird, verstoßen offensichtlich gegen die derzeit geltenden Mindeststandards. 

Wir lehnen die reguläre Inhaftierung von Asylsuchenden prinzipiell ab ebenso wie die Abschiebehaft. Flüchtlingsaufnahmelager mit menschenunwürdigen Bedingungen müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir treten für eine Stärkung der Rechte der Menschen ein, die in die EU-Mitgliedstaaten fliehen. Allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern muss ein transparentes Verfahren unter Wahrung aller grundlegenden Rechte, einschließlich anwaltlicher Unterstützung und Verdolmetschung, garantiert werden.

 

 

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