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Energiepolitik

Die Rechtsgrundlage für die europäische Energiepolitik ist Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Besondere Bestimmungen betreffen im EU-Vertrag Versorgungssicherheit,

Energienetze, Kernenergie (siehe EURATOM), Energiebinnenmarkt und Außenbeziehungen im Energiebereich. Allerdings unterliegt die Wahl des nationalen Energiemix ausschließlich der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass im Rahmen der Europäischen Energieunion europäische Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz festgelegt wurden, es aber den Mitgliedstaaten selbst überlassen bleibt zu entscheiden, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

 

(siehe auch: Europäische Energieunion)

 

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