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Behinderung

In Europa leben etwa 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist fest verankert, dass kein Mensch aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen diskriminiert werden darf. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) war der erste menschenrechtliche Vertrag, den die Europäische Union als Ganzes unterzeichnet hat. Sie fordert eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Es gibt noch viel zu tun. Viele haben schlechtere Bildungschancen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderung. Der Eintritt in die Rente bedeutet oft Altersarmut. In ihrem Alltag stehen sie unzähligen Barrieren gegenüber. Es gibt Studien und konkrete Vorschläge für ein selbstbestimmteres Leben. Manche Veränderungen sind einfach. Rollstuhlrampen und Fahrstühle, Stufen entfernen und Türen vergrößern, Untertitel und Hinweise zum Hören. Technische Umbauten reichen aber nicht. Strukturelle Barrieren müssen abgebaut werden.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen geht es schlechter als nicht-behinderten Frauen und als Männern mit Behinderungen. Etwa die Hälfte von ihnen lebt in Armut. Ihre Erwerbsquote beträgt europaweit nur 18,8 Prozent, die der behinderten Männer 28,1 Prozent. Den Weg in den ersten Arbeitsmarkt schaffen die wenigsten.

Ein riesengroßes Problem ist Gewalt. Frauen und Mädchen mit Behinderung sind öfter Opfer von Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Bis zu fünfmal häufiger! Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nur dann barrierefrei, wenn das Personal geschult ist. Frauen mit Behinderungen müssen sichtbar Politik mitgestalten. Sexualität von Menschen mit Behinderungen muss enttabuisiert werden.

DIE LINKE. fordert Barrierefreiheit ressortübergreifend in allen Politik- und Gesellschaftsbereichen. Dafür brauchen wir ausreichend finanzielle Mittel. Der Grundsatz der UN-BRK „Nichts über uns ohne uns!“ wird bei uns großgeschrieben. Menschen mit Behinderungen müssen sich aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen können. Eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben ist kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe ist ein Menschenrecht.

 

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