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REGI NEWs Dezember 2022

REPowerEU: Zusammenhalt, erneuerbare Energien, Energiearmut; Zukunft er Kohäsionspolitik

REPowerEU: Parlament und Rat einigen sich auf Inhalt und Finanzierung

 

Mit dem REPowerEU-Plan will die EU den Mitgliedstaaten helfen, ihre Abhängigkeit von russischen Importen fossiler Brennstoffe zu beenden. Energiesparen, Erzeugung sauberer Energie und zur Diversifizierung unserer Energieversorgung sind Kernelemente.

Zu den förderungswürdigen Projekten gehören solche, die darauf abzielen, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu beschleunigen, die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern sowie die Stromspeicherung und den emissionsfreien Verkehr, wie zum Beispiel den Schienenverkehr, zu unterstützen. Konkret geht es unter anderem um Folgendes:

 

  • Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und kritischen Energieinfrastrukturen
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan und erneuerbarem oder nicht fossilem Wasserstoff
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Beschleunigung ihres Einsatzes
  • Bekämpfung von Energiearmut
  • Schaffung von Anreizen zur Senkung der Energienachfrage
  • Beseitigung von Engpässen bei der internen und der grenzüberschreitenden Energieübertragung und -verteilung
  • Unterstützung der Stromspeicherung
  • Beschleunigung der Integration erneuerbarer Energiequellen
  • Förderung der Emissionsfreiheit des Verkehrs und der Verkehrsinfrastrukturen, einschließlich Schienenwegen.

Aber enthalten sind auch:

  • Energieinfrastruktur und der Energieanlagen zur Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarfs an Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas (liquefied natural gas – LNG), insbesondere um die Diversifizierung der Versorgung im Interesse der gesamten Union zu ermöglichen und
  • Erdölinfrastruktur und -anlagen zur Deckung des für die Versorgungssicherheit erforderlichen unmittelbaren Bedarfs können in das REPowerEU-Kapitel eines Mitgliedstaats aufgenommen werden, für den aufgrund seiner konkreten Abhängigkeit von Rohöl und seiner geographischen Lage die vorübergehende Ausnahme gilt

Dreißig Prozent der Mittel werden für grenzüberschreitende Projekte bereitgestellt. Finanzielle und gesetzliche Maßnahmen unterstützen den Aufbau entsprechender neuer Energieinfrastrukturen und Energiesysteme, die Europa für die Energiewende braucht.

 

In dieser Woche haben die EU-Institutionen gerade noch rechtzeitig auf über strittige Details in den Bestimmungen und Finanzierungswegen einigen können, damit das Paket Anfang 2023 in Kraft treten kann.

Der REGI-Ausschuß hatte sich vor allem deshalb Sorgen gemacht, daß laut Vorschlag der Kommission Fördermittel aus den Strukturfonds in Rahmen des REPowerEU Pakets an andere Finanzierungstöpfe übertragen werden sollten. In den vergangenen Monaten hatte sich auch Martina Michels, unsere Koordinatorin im REGI, gegen das beliebte Prinzip „linke-Tasche-rechte-Tasche ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Mitbestimmungen der Regionen und Kommunen“ stark gemacht. Nun ist die Einigung, daß Strukturfondsmittel zwar für Ziele von REPowerEU genutzt werden können, jedoch wie gehabt im Rahmen der sowieso vereinbarten Ziele der EU-Regionalförderpolitik, die für den Förderzeitraum 2021-2027 von Anfang an bewußt einen Schwerpunkt auf die Entwicklung hin zu einem grüneren CO2-neutralen Europa festgelegt hat.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die in der Corona-Krise geschaffen wurde und deren Mittel längst nicht ausgeschöpft sind, soll einen Großteil der nötigen Kredite und Zuschüsse bereitstellen. Mitgliedstaaten, die dies nutzen wollen, müssen ihren Aufbau- und Resilienzplänen ein REPowerEU-Kapitel hinzufügen, in denen die notwendigen Reformen und Investitionen beschrieben sind.

Die EU-Kommission schlug zusätzliche 20 Milliarden Euro vor. Davon soll laut der nun getroffenen Vereinbarung ein Teil (12 Milliarden Euro) aus dem Innovationsfonds kommen, der dafür aufgestockt wird, ein weiterer Teil (8 Milliarden Euro) aus einer vorgezogenen Versteigerung nationaler Emissionszertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS). Letzteres bedeutet zwar, daß kurzfristig mehr CO2-Zertifikate versteigert werden, aber nicht insgesamt mehr. Das war dem EP sehr wichtig. Ebenso bestand das Parlament im Prinzip darauf, daß die aus dem ETS erzielten Einnahmen nicht für Investitionen in fossile Brennstoffe verwendet werden.

Klimapolitischer Wermutstropfen: die Finanzierung soll auch Energiesicherheitsziele abdecken, die Investitionen in Flüssigerdgas (LNG) sowie in geringen Maße „Ölinfrastruktur und -anlagen“ abdeckt, wobei Ölinvestitionen strikt auf „unmittelbare Versorgungssicherheitsbedürfnisse“ beschränkt sind und nur für die drei EU-Länder zur Verfügung stehen, die derzeit am stärksten von russischem Öl abhängig sind.

Auf Initiative des REGI-Ausschusses unter linkem Vorsitz wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, daß die Mitgliedstaaten im Rahmen des vorangegangenen mehrjährigen Finanzrahmens (2014-2020) nicht ausgeschöpfte Mittel aus den Strukturfonds verwenden können, um KMU und finanziell schwächere Haushalte, die besonders von Energiearmut betroffen sind, zu unterstützen.

 

Vorbehaltlich der formalen Zustimmung im Plenum des EP und im Ministerrat, soll die REPowerEU-Verordnung Anfang 2023 in Kraft treten und Maßnahmen rückwirkend ab 1. Februar 2022 abdecken.

 

Siehe auch

Pressemitteilgung des Europaparlaments (EN): https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221212IPR64514/repowereu-deal-on-energy-measures-in-national-recovery-plans 

Pressekonferenz des EP-Verhandlungsteams: https://multimedia.europarl.europa.eu/de/webstreaming/press-conference-by-siegfried-muresan-eider-gardiazabal-rubial-and-dragos-pislaru-on-repowereu-chapt_20221214-1030-SPECIAL-PRESSER

Pressemitteilung des Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/14/eu-recovery-plan-provisional-agreement-reached-on-repowereu/

 

 

 

Szenarien für die Kohäsionspolitik nach 2027

 

Ende November (22/11/2022), hat der Rat der EU die vom tschechischen Ratsvorsitz ausgearbeiteten Schlußfolgerungen zu den wichtigsten Grundsätzen und der Zukunft der Kohäsionspolitik angenommen.

Darin betonen die Mitgliedstaaten, wie wichtig es ist, die langfristigen Ziele für die Strukturfonds beizubehalten, während sie gleichzeitig auf der Notwendigkeit bestehen, die [Kohäsionspolitik] weiter zu vereinfachen. Sie erkennen auch die Krisenanpassungsfähigkeit der Kohäsionspolitik an. Das Hauptziel sei, nicht nur den inneren Zusammenhalt […] langfristig aufrechtzuerhalten, sondern auch die Regionen und Länder vor externen Einflüssen zu schützen, die das wirtschaftliche und soziale Gefüge vollständig zerstören können, betomte dort auch die Kommissarin für Kohäsion und Reformen, Elisa Ferreira. Die Minister billigten bei dieser Gelegenheit auch den EU-Haushalt für 2023 mit einem Gesamtvolumen von 186,6 Milliarden Euro. Fast 63 Milliarden Euro - ein Drittel des Budgets - würden im kommenden Jahr dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zugewiesen, betonte der stellvertretende tschechische Ministerpräsident für Digitalisierung und Minister für regionale Entwicklung Ivan Bartoš, der das Treffen im Rahmen der tschechischen Ratspräsidentschaft leitete.

Siehe auch PM des Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/11/22/cohesion-policy-council-approves-conclusions-taking-stock-of-implementation-and-outlining-the-way-forward/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Koh%u00e4sionspolitik%3a+Rat+billigt+Schlussfolgerungen+zur+Bestandsaufnahme+der+Umsetzung+und+zum+weiteren+Vorgehen

 

Bereits Ende Oktober veröffentlichte die Konferenz peripherer und Meeresregionen (CPMR) ein Reflexionspapier über mögliche Zukunftsszenarien für die Kohäsionspolitik nach 2027 vor, die von der utopischsten bis zur dystopischsten reichen.

Inspiriert von Titeln populärer Filme werden fünf Szenarien vorgestellt: von derjenigen in der die Kohäsionspolitik „vollständig zentralisiert und renationalisiert“ wird bis hin zu einer, in der  die Mitgliedstaaten ein größeres Budget und breitere Rahmen für die Kohäsionspolitik unterstützen. Das Reflexionspapier ist hier einzusehen: https://aeur.eu/f/3vw . Die Linksfraktion hatte bereits Ende September in einer Veranstaltung erste Perspektiven für die Zukunft der Kohäsionspolitik diskutiert: https://www.dielinke-europa.eu/de/article/13404.konferenzbericht-die-zukunft-der-koh%C3%A4sionspolitik-in-krisenzeiten.html .

Die EU-Kommission plant eine Hochrangige Konferenz zur Zukunft der Kohäsionspolitik im Jahr 2023, die wesentlich auch den Ergebnissen des 8. Kohäsionsberichts beruhen wird. Ziel dieser Konferenz ist es, die Überlegungen zur Zukunft dieser Politik anzustoßen und 2024 zu einer Reihe von Empfehlungen zu führen.

 

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