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Neufassung der WEEE-Richtlinie

Neufassung WEEE-Richtlinie

Die Neufassung der sogenannten WEEE-Richtlinie (Waste electrical and electronic equipment) zielt auf ein verbessertes Recycling und eine erhöhte Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Die Abfälle von diesen Altgeräten nehmen dramatisch zu und stellen eine große Bedrohung für Mensch und Umwelt dar. Aufgrund unzureichender Regulierung enthalten Elektro- und Elektronik-Geräte eine Vielzahl an gefährlichen Stoffen. Werden diese bei zu niedrigen Temperaturen verbrannt, entstehen unter anderem die extrem giftigen Furane und Dioxine. Das ist vor allem auf Mülldeponien in Entwicklungsländern ein Problem, da dort leicht Schwelbrände entstehen und Kinder Elektro- und Elektronikabfälle verbrennen, um an Kupfer oder andere Metalle zu gelangen.
Mit Hilfe der WEEE-Richtlinie soll ein möglichst hoher Anteil der anfallenden Elektro- und Elektronikabfälle sicher und umweltschonend verwertet und entsorgt werden. Die Zahl der zu vernichtenden Geräte soll mit Anreizen für die Produzenten gemäß des Prinzips der Herstellerverantwortung reduziert werden.
Die Neufassung der Richtlinie ist zu begrüßen. Dennoch weist sie große Defizite auf, die der Berichterstatter im ENVI (Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit) in seinem Berichtsentwurf größtenteils ignoriert. Der Entwurf von Karl-Heinz Florenz (CDU) wird derzeit im Ausschuss diskutiert und bis zum 10. März konnten Änderungsanträge eingereicht werden.
Ich habe 10 Änderungsanträge mit dem Ziel eingereicht, dass möglichst viele Altgeräte eingesammelt werden und um zu verhindern, dass diese exportiert und zum Schaden von Menschen und Umwelt auf Müllkippen landen.
Der Vorschlag der Kommission zur Berechnung der Sammelquote (65% aller neu verkauften Geräte nach Gewicht) ist unzulänglich. Die vorgeschlagene Verfahrensweise ermöglicht, dass die Hersteller weiter wie bisher lediglich eine kleine Anzahl schwerer Geräte, wie zum Beispiel Waschmaschinen, sammeln müssen, um die Quote zu erreichen. Leichte Elektrogeräte (MP3-Player, Toaster, Handys etc.) fallen dabei unter den Tisch und enden im Hausmüll, obwohl diese proportional mehr Giftstoffe enthalten können.
Da der Berichterstatter auf diese Art der Berechnung, die im Sinne der Industrie ist, nicht reagiert hat, habe ich entsprechende Anträge eingereicht. Unter anderem beantrage ich, dass die Sammelquoten auf 85 Gewichtsprozente erhöht und pro Gerätekategorie gesondert berechnet werden.
Noch besser wäre natürlich eine Sammelquote nach Stückzahl. Das ist jedoch in der Realität von den beteiligten Organisationen nicht zu leisten, da bei jeder Weitergabe von Altgeräten diese neu gezählt werden müssten und das bestehende System komplett geändert werden müsste. Zurzeit werden die Altgeräte in Containern gesammelt und in diesen gewogen. So ist eine schnelle und unkomplizierte Handhabung möglich.
Des Weiteren halte ich es für notwendig, eine eigene Gerätekategorie für Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) zu schaffen. Die Massen an Geräten in diesem Bereich durchlaufen einen extrem schnellen technologischen Wandel und werden nach kurzer Zeit ausgetauscht. Wenn ICT-Geräte gesondert berechnet werden, entsteht damit ein großer Anreiz für die Hersteller, ihre Geräte so zu konstruieren, dass sie leichter und kostengünstiger recycelt werden können (Eco-Design). Einige große Konzerne orientieren sich bereits ohne Regulierung mit Erfolg in diese Richtung.
Hintergrund ist, dass auch ich dafür plädiere, die Hersteller für ihre Produkte verantwortlich zu machen. Sie sollen komplett für die sachgerechte Entsorgung ihrer Produkte haften und bezahlen (Verursacherprinzip). Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Hersteller eine ausreichende Finanzierung der Kommunen oder anderer zur Sammlung von WEEE verpflichteter Akteure gewährleisten.
Neben einem Antrag zur Beachtung der Abfallhierarchie habe ich einen weiteren Änderungsantrag eingereicht, der den Fokus auf die mechanische Bearbeitung von Altgeräten legt. Bereits in der ersten möglichen Stufe des Verwertungsprozesses, nicht am Ende, müssen die gefährlichen Stoffe entfernt werden. Erst dann sollten andere Bearbeitungsverfahren angewendet werden, die möglicherweise zu einer Verteilung von gefährlichen Komponenten führen. Aus demselben Grund lehne ich »Schreddern« als Prozess der »Entfernung« ab. Beim Schreddern werden die Geräte maschinell in kleine Teile zerhackt und durchgemischt. So würde aus wenigen, giftigen Komponenten ein ganzer Berg gefährlicher »Elektroschrott«.

Zeitplan (vorgesehen):

  • 06.04.2010: Meinungsaustausch im ENVI
    (mit Änderungsanträgen)
  • 02./03.06.2010: Abstimmung im ENVI
  • Juli 2010: Abstimmung im Plenum

Siehe auch www.sabine-wils.eu/weee.html

Aktuelle Link-Tipps

  • Begleitung der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
  • EU-Fördermittel
Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)