Ernsthafte Bedenken
Plenarrede von Cornelia Ernst
Das Passagierdatenabkommen mit Australien ermöglicht, dass die Daten aller Fluggäste nach Australien pauschal an die dortigen Behörden übermittelt und fünfeinhalb Jahre auf Vorrat gespeichert werden können. Diese anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfüllt die europäischen Datenschutzanforderungen nicht, auch enthält das Abkommen kein Verbot des Profiling. Wir lehnen das Abkommen ab und verlangen, dass es dem EuGH zur Vorabprüfung vorgelegt wird.