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Rechte des Europaparlaments

Das erstmals 1979 direkt gewählte Europäische Parlament (EP) vertritt alle 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Durch die alle fünf Jahre stattfindende Wahl bestimmen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar die politische Zusammensetzung des Parlaments. Die Abgeordneten kommen aus allen 28 Mitgliedstaaten, die Anzahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat ist in den europäischen Verträgen festgelegt. Von den 751 Europaabgeordneten kommen 96 aus Deutschland.

Die Zuständigkeiten des EPs wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte Schritt für Schritt ausgeweitet und in den EU-Verträgen festgeschrieben. Besonders wichtig war zu Beginn der 1990er Jahre die Einführung des sogenannten Mitentscheidungsverfahrens in verschiedenen Politikbereichen, nach dem das Europäische Parlament und der Rat an der europäischen Gesetzgebung (Verordnungen und Richtlinien) mit gleichen Rechten beteiligt sind.

Dieses Verfahren stellt heute für umfangreiche politische Bereiche die Regel dar und wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet. Mit diesem Schritt wurde das EP zu einem aktiven Mitgestalter der europäischen Politik, dessen Kompetenzen u.a. von der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen, dem gemeinsamen Asylsystem über die Bereiche Verkehr, Verbraucherschutz, Gesundheitsförderung, Umwelt- und Entwicklungspolitik, die Organisation der Agrarmärkte bis hin zu den Zielen und der Organisation der Strukturfonds und dem Statut der Europäischen Politischen Parteien reicht.

Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sehen die geltenden Verträge für einige Politikbereiche ein Zustimmungsverfahren vor, in dessen Rahmen das EP spezifischen europäischen Gesetzen zustimmen muss, ohne jedoch selbst über die Möglichkeit zu verfügen diese zu verändern. Das Zustimmungsverfahren erstreckt sich unter anderem auf völkerrechtliche Verträge der EU mit Drittstaaten, auf den Beitritt neuer Staaten zur EU, auf die Feststellung, dass ein Mitgliedstaat die Grundwerte der EU verletzt oder auch auf die Erweiterung der Befugnisse der EU selbst. In einem dritten Verfahren werden die Kompetenzen des EPs auf das Recht angehört zu werden reduziert. Das ist vor allem im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Fall.

Neben seiner Gesetzgeberischen Rolle übt das Europäische Parlament eine Budgetierungsfunktion im Kontext der gemeinsamen Festlegung des Haushalts der EU und eine Wahlfunktion unter anderem bei der Ernennung der Europäischen Kommission und deren Präsidenten aus. Das EP wählt den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten, verfügt über Kontrollrechte gegenüber der Kommission und ihrer nachgeschalteten Stellen und kann mittels eines „indirekten“ Initiativrechts die Europäische Kommission auffordern in ihren Verantwortungsbereichen aktiv zu werden. Ein eigenes umfassendes und unmittelbares Initiativrecht ist dem Parlament bisher nicht eingeräumt worden. Das EP ist zwar bereits jetzt eine einflussreiche europäische Institution, ein Hohelied auf den Parlamentarismus stellt die heutige Situation in der EU gleichwohl nicht dar. Zu viele Bereiche der Gesetzgebung und der Kontrolle der Exekutive finden noch immer ohne parlamentarische Beteiligung statt, zu groß ist der Anteil des EU-Budgets, über den der Rat allein entscheidet.

Als Europaabgeordnete der LINKEN haben wir uns stets für die Fortentwicklung der Befugnisse des EPs eingesetzt. Das EP muss vollumfänglich zu einem mit dem Rat gleichberechtigten Gesetzgebungs- und Haushaltsorgan werden. Wir setzen uns dafür ein, dass es ein unmittelbares Initiativrecht erhält und zwar sowohl für den Erlass von europäischen Verordnungen und Richtlinien als auch für die Änderung der Verträge, auf denen die Union beruht.

Das Parlament muss die volle politische Kontrolle über die europäische Exekutive erhalten. Hierzu ist es auch erforderlich ist, das heute noch ausstehende Recht durchzusetzen, eigene Untersuchungsausschüsse einzuberufen.

Wir sprechen uns für ein vertragsrechtlich verankertes Recht auf die Benennung eines Kommissionspräsidenten aus den eigenen Reihen aus, einem klitzekleinen Schritt in die Richtung, die Kommission auch formal stärker an das Parlament als dem einzigen durch die Bürgerinnen und Bürger per Wahlen legitimierte Gremium zu binden.

Wir unterstützen die fraktionsübergreifenden Forderungen, im Rahmen einer Vertragsänderung durchzusetzen, dass das Parlament sich zukünftig vor allem in Hinblick auf seine Arbeitsweise und seinen Arbeitsort selbst bestimmt und in diesen Fragen nicht mehr von den Entscheidungen der Regierungen der Mitgliedstaaten abhängig ist.

Weitere Themen:

Aussenhandelspolitik/Fairer Handel

EU-Erweiterung

Europäische Nachbarschaftspolitik

 

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