Menü X

Datenschutz

Für Datenschutz ist die EU streng genommen erst seit dem Lissabon-Vertrag zuständig. Gleichzeitig wurde in der Europäischen Grundrechtecharta ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre verankert, dem die EU als Ganzes verpflichtet ist.

Um einen einheitlichen Datenschutzstandard in der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten, wurde 1995 die Richtlinie 95/46/EG erlassen. In Ermangelung einer eigenen Kompetenz der EU ist die Richtlinie als Regelung für den Binnenmarkt getarnt und gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten und staatlichen Bereich, mit Ausnahme von Strafverfolgung und Außen- und Sicherheitspolitik. Dazu gibt es noch einige weitere Regelungen, die spezielle Bereiche betreffen: Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), Verordnung 45/2001 für Datenverarbeitung durch Organe und Institutionen der EU und Rahmenbeschluss 2008/977/JI zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (der ehemaligen dritten Säule der EU).

Wegen der neu geschaffenen Rechtsgrundlage und den technologischen Entwicklungen seit 1995 war seit Jahren eine Reform des europäischen Datenschutzes geplant, im Januar 2012 legte die Kommission dann endlich zwei Gesetzesvorschläge vor. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Datenschutzverordnung, die die alte Richtlinie von 1995 ersetzen soll und eine Richtlinie für den Bereich der Strafverfolgung, die den Rahmenbeschluss von 2008 ersetzen soll.

Da immer mehr Geld mit der Sammlung und Verarbeitung von persönlichen Daten verdient wird (Facebook, Google) und andererseits staatliche Überwachungssysteme und Datenbanken in den vergangenen Jahren immer weiter angewachsen sind, sehen sich beide Gesetzgebungsverfahren einem massiven Lobbyismus ausgesetzt, von großen Konzernen wie von Innenministern, mit dem Ziel, die neuen Regelungen möglich schwach und löchrig werden zu lassen. Daher hat sich die Verabschiedung der beiden Gesetze sehr verzögert und wird erst nach den Wahlen 2014 stattfinden.

Mit den oben genannten Regelungen wurde bisher ein hoher Mindeststandard beim Schutz personenbezogener Daten gesetzt. Dass dies auch so bleibt ist eine Aufgabe für DIE LINKE. im Europäischen Parlament in den kommenden Jahren.

Neben den Regelungen zum Datenschutz gibt es in der EU mittlerweile auch einige Instrumente, die Datenschutz und Privatsphäre unterhöhlen. Am bekanntesten ist wohl die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung, die ebenfalls als Binnenmarktregelung getarnt, alle EU-Staaten zur pauschalen Speicherung aller Telekommunikationsdaten verpflichtet. Für Fluggastdaten und Daten von internationalen Überweisungen bestehen Abkommen mit den USA, aufgrund derer die Amerikaner Zugriff auf diese Daten bekommen. Für DIE LINKE. im Europäischen Parlament sind diese Abkommen und Richtlinien Beispiele dafür, wie im Namen der inneren Sicherheit und des Kampfes gegen den Terror systematisch das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre untergraben wird.

Weitere Themen:

Frontex und Eurosur

GASP - Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik

TTIP - Das Freihandelsabkommen EU - USA

 

 

Aktuelle Link-Tipps

  • Begleitung der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
  • EU-Fördermittel
Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)