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Europäische Nachbarschaftspolitik

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Zusammenhang mit der letzten großen EU-Erweiterungswelle im Jahr 2004 entwickelt und richtet sich an 16 Staaten, die eine gemeinsame Land- oder Seegrenze mit der Europäischen Union haben. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine zählen zu der geostrategisch in Konkurrenz und Rivalität zur Russischen Föderation konzipierten östlichen Nachbarschaft. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die besetzten palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien werden in der sogenannten südlichen Partnerschaft zusammengefasst. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik wird diesen EU Nachbarn eine privilegierte Partnerschaft angeboten, die auf einem Bekenntnis der Staaten zu gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung, nachhaltiger Entwicklung und den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhen soll. Geostrategisch ist die östliche Partnerschaft worden. 

Das Ziel der ENP besteht aus der Sicht der EU darin, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den an die EU unmittelbar angrenzenden Ländern zu stärken und zugleich neue Trennungslinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn zu vermeiden. Mit der ENP soll final ein Ring sogenannter befreundeter Staaten geschaffen werden, denen man zwar selbst keine eigene Beitrittsperspektive eröffnen will, mit denen man aber eine enge, friedliche und kooperative Beziehung pflegt. Die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen basiert konzeptionell auf einer indirekten Ausweitung des europäischen Rechts- und Regelraums auf die betreffenden Staaten unter Verwendung der auch im Innern der EU zum Einsatz kommenden politischen und institutionellen Strategien. Dieser auch als Export des Acquis Communitaire bezeichneter Politikansatz stützt sich auf die Instrumente des politischen Dialogs, einer in Gestalt von Aktionsplänen verabredeten konkreten politischen und wirtschaftlichen Reformagenda sowie einer an präzise Konditionalitäten gebundenen finanziellen Unterstützung ab und er erfährt in Gestalt von Assoziierungsabkommen (AA) oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und sogenannten vertieften Freihandelsabkommen eine vertragsrechtliche Absicherung.

Die Aktionspläne sollen die Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten der beteiligten Länder hin zu demokratischen und sozial gerechten Gesellschaften widerspiegeln haben aber in der jüngsten Vergangenheit ihre Wirkung deutlich verfehlt. Gerade die jüngsten gesellschaftlichen Umbrüche im arabischen Raum haben die große Kluft zwischen formalem Anspruch und Realpolitik der EU im Bereich der ENP verdeutlicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte 2011 eine gewisse Neuausrichtung der ENP: heute sollen die Zielgruppen der ENP neben den Regierungen auch verstärkt Akteure der Zivilgesellschaft sein und die Reformpläne gezielter auf die Besonderheiten der ENP-Länder ausgerichtet werden. Zur Absicherung der EU-Interessen wurde aber zugleich der Mechanismus der Konditionalisierung deutlich verschärft („Mehr für Mehr“).

Mittels der ENP will die EU politische und wirtschaftliche Reformen in die Zielländer exportieren und deren gesellschaftliche Entwicklung hierüber indirekt oder wie in der jüngsten Vergangenheit am Beispiel der Ukraine sichtbar wurde auch unmittelbar stark beeinflussen. Damit steht die ENP in einem starken Konflikt mit Grundprinzipien des Völkerrechts und des Systems der internationalen Beziehungen, wie es sich im Ergebnis des Westfälischen Friedens herausgebildet hat. Die Europaabgeordneten der LINKEN kritisieren die Grundausrichtung der ENP und verlangen ihre Neuausrichtung und grundsätzliche Verortung im System der internationalen Beziehungen. Die methodische Anbindung der ENP in die Binnenmarktlogik ist dabei zu überwinden und die ENP als eine Politik zu konzipieren, welche auf die Gestaltung zwischenstaatlicher Beziehungen basierend auf dem Interessenausgleich sowie zum beiderseitigen Vorteil zielt. Prinzipiell sollen sich derartige Beziehungen an einer Politik des fairen Handels sowie der Durchsetzung gemeinsamer Zielen wie der Überwindung von Armut, der Entwicklung einer Politik des sozialen Ausgleichs und hoher sozialer Standards sowie einer Stärkung der demokratischen Entwicklung der Gesellschaften ausrichten. In dieser Logik ist differenziert auf die konkreten Entwicklungen und Interessen auch der Partnerländer einzugehen.

Die Europaabgeordneten der LINKEN lehnen die geostrategische Ausrichtung der östlichen Partnerschaft gegen die Russische Föderation ab und plädieren für die Entwicklung einer realen Partnerschaft zwischen der EU und der RF. In den Partnerländer der ENP sollen letztlich die Bevölkerungen dieser Länder das Recht haben, über grundlegende außenpolitische Fragen wie z.B. die Ausgestaltung der Beziehungen zur EU entscheiden können.

Nicht zuletzt sollte die Europäische Union einen intensiven Beitrag zur friedlichen Beilegung offener bzw. so genannter "eingefrorener" Konflikte in ihrer Nachbarschaft leisten, den weiteren Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen in betreffende Konfliktregionen unterbinden und konkrete Abrüstungsinitiativen und vertrauensbildende Maßnahmen initiieren bzw. unterstützen.

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