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Arbeitszeit

Seit Jahren hält sich der massive Druck auf die Verlängerung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa. Auf Seiten der Arbeitgeber wird regelmäßig ins Feld geführt, dass angeblich nur die Ausweitung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit in der Lage sei, die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten, die dann -quasi automatisch -zu mehr und sichereren Arbeitsplätzen führen würde. Diese Diskussion findet jedoch nicht nur in Deutschland, sondern auch auf der Europäischen Ebene statt.

Der Rahmen für die gesetzlichen Arbeitszeiten ist auf europäischer Ebene in Form einer Europäischen Richtlinie geregelt. Diese europäische Arbeitszeit-Richtlinie (AZRL) wurde in Deutschland in Form des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt. Sie regelt u.a. die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit einschließlich Überstunden, tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, Jahresurlaub, Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus und der entsprechenden Bezugszeiträume und eine Reihe von Ausnahmen.

Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie steht auf der europäischen Tagesordnung. Die Anhörung der europäischen Gewerkschaften und der europäischen Arbeitgeberverbände durch die Europäische Kommission verlief aufgrund der unvereinbaren Positionen ergebnislos. Insbesondere in den Fragen der Erhöhung der Maximalarbeitszeiten, über das individuell vereinbarte Überschreitung der Höchstarbeitszeiten (opt-out), die Flexibilisierung von Ausgleichszeiträumen und Bewertung von Arbeitsverhältnissen (es soll nicht mehr der einzelne Arbeitnehmer mit seiner Gesamtarbeitszeit, sondern jedes Arbeitsverhältnis einzeln bewertet werden) sind die Positionen unvereinbar.

Auch bei den Arbeitszeiten ist das Credo der Kommission offensichtlich: „Hauptsache Arbeit, gleich zu welchen Bedingungen“. Von „Guter Arbeit“, dringend nötiger Begrenzung der Höchstarbeitszeiten oder gar Arbeitszeitverkürzung - keine Spur. Die beabsichtigte Revision der AZRL soll sich nun wie ein passendes Mosaikteil in diese Strategie einfügen.

Die Frage der Arbeitszeit ist eine Priorität der linken Delegation im Europäischen Parlament. Wir setzen uns dafür ein, für menschwürdigen und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten.

Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht wirtschaftlichen oder finanziellen Erwägungen untergeordnet werden. Dazu gehört zwingend der Schutz vor langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten. Um das grenzüberschreitende Arbeitszeit-Dumping zu verhindern, sind klare und eindeutige Mindest- und Höchststandards festzuschreiben.

Das opt-out muss dringend fallen. Zum einen widerspricht es dem Grundsatz der Gleichbehandlung innerhalb der EU. Und zum anderen ist es nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes. Die Arbeitszeit muss auch für außergewöhnliche Fälle strikt auf 48 Stunden begrenzt werden. Ein zeitlich nahe liegender Ausgleich auf maximal 40 Stunden Regelarbeitszeit muss verbindlich festgeschrieben werden. Die Ausgleichsruhezeiten müssen sofort nach einer Periode von normalem Dienst und anschließender Bereitschaftszeit gewährt werden.

Weiter muss gelten: Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Neue Kategorien von "inaktiver" Arbeitszeit zwischen aktiver Arbeit und Zeiten, in denen keine Arbeit anfällt sind Umgehungstatbestände, die die Bedingungen für die Betroffenen wieder erheblich verschlechtern würden.

Jede geleistete Arbeitszeit muss künftig zwingend dokumentiert und kontrolliert werden, um die rechtliche Durchsetzung der AZRL zu stärken. Dazu sind Investitionen in die Gewerbeaufsicht erforderlich.

Die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit fordert Lösungen, die möglichst viele Menschen in Beschäftigung halten bzw. bringen können: maximal 40 Stunden Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverkürzung, kurze Vollzeit mit auskömmlichen Entgelten und voller sozialer Absicherung. Das schafft Spielräume, die es Frauen und Männer ermöglicht, sowohl gleichberechtigt am Erwerbsleben teilzunehmen, als auch Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeiten zu gleichen Teilen schultern zu können.

Menschenwürdige und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten sind ein wesentlicher Teil des Konzepts „Gute Arbeit“ – unbefristete und armutsfeste Arbeit, von der man eigenständig und ohne Transferleistungen leben kann, bei der die Beschäftigten mitreden und mit -gestalten können, mit nachhaltigem Arbeits- und Gesundheitsschutz, mit sozialer Sicherheit und ohne Diskriminierung. Dieses alternative Leitbild für die Europäische Beschäftigungspolitik ist ein klarer Gegenkurs gegen die neoliberale Parole „Hauptsache Arbeit – gleich zu welchen Bedingungen“ und dem Flexicurity-Kurs von Kommission und Rat. Parlamentarisch allein ist dieser Kampf nicht zu gewinnen – es kommt auch auf die breite Unterstützung der Gewerkschaften und der politischen und sozialen Bewegungen an.

Weitere Themen:

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Beschäftigungspolitik

Gute Arbeit

 

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